Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Das Kurzzeit- und Verhinderungspflegeangebot unseres Hauses  bietet pflege- und hilfsbedürftigen Menschen ein vorübergehendes Wohnen auf Zeit, z.B.:

  • im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt
  • bei Urlaub, oder kurzfristiger Verhinderung der pflegenden Angehörigen
  • bei einer vorübergehenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes  des pflegebedürftigen Menschen

Sie können eine oder mehrere Wochen (je nach Pflegegrad) im Jahr in unserem Haus wohnen und erhalten, falls erforderlich, umfassende Pflege und Betreuung. Natürlich können Sie auch an den sozialen und kulturellen Angeboten in unserem Haus teilnehmen. Ein solcher befristeter Aufenthalt kann pflegende Angehörige vorübergehend entlasten und bietet auch die Gelegenheit, das Leben bei uns kennen zu lernen. So können sich alle Familienmitglieder erholen, neue Kräfte sammeln und ggf. gemeinsam in Ruhe planen, wie es langfristig weiter gehen soll.


Impressionen


Kosten in der Kurzzeitpflege

Pflegegrad Dauer in Tagen2   Übernahme Pflegekasse Eigenanteil3 / Tag
1  ------   131 €

211,14 €

2 23 max. 3.539 €

62,80 €

3 23 max. 3.539 €

62,80 €

4 23 max. 3.539 €

62,80 €

5 23 max. 3.539 €

62,80 €

Pflegekasse: Im Jahr steht ein Budget von max. 3.539 € (8 Wochen/Jahr-bei Pflegegrad 2-5) zur Verfügung. Dieser sogenannte gemeinsamer Jahresbetrag gilt für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege (seit 1.7.25).

Dauer in Tagen: Die Dauer entspricht den max. von der Pflegekasse gedeckten Pflegeleistungen inkl. Ausbildungszuschlag in Tagen.

Bei Überschreitung obiger berechneten Tage wird folgender Gesamtbetrag pro Tag berechnet: 211,14 €

Der Eigenanteil/Tag ergibt sich aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten. Gäste der Kurz-zeitpflege, bei denen eine Feststellung des konkreten Pflegegrades noch nicht erfolgt ist, werden nach dem Pflegesatz der Pflegegrade 2-5 abgerechnet.

Hier finden Sie unsere detaillierte Preisliste zum Downloaden und ausdrucken.