Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Das Kurzzeit- und Verhinderungspflegeangebot unseres Hauses  bietet pflege- und hilfsbedürftigen Menschen ein vorübergehendes Wohnen auf Zeit, z.B.:

  • im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt
  • bei Urlaub, oder kurzfristiger Verhinderung der pflegenden Angehörigen
  • bei einer vorübergehenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes  des pflegebedürftigen Menschen

Sie können eine oder mehrere Wochen (je nach Pflegegrad) im Jahr in unserem Haus wohnen und erhalten, falls erforderlich, umfassende Pflege und Betreuung. Natürlich können Sie auch an den sozialen und kulturellen Angeboten in unserem Haus teilnehmen. Ein solcher befristeter Aufenthalt kann pflegende Angehörige vorübergehend entlasten und  bietet auch die Gelegenheit, das Leben bei uns kennen zu lernen. So können sich alle Familienmitglieder erholen, neue Kräfte sammeln und ggf. gemeinsam in Ruhe planen, wie es langfristig weiter gehen soll.


Impressionen


Kosten in der Kurzzeitpflege

Pflegegrad Dauer in Tagen2   Übernahme Pflegekasse Eigenanteil3 / Tag
1  ------   125 €

110,64 €

2 21 max. 1.774 €

49,81 €

3 17 max. 1.774 €

49,81 €

4 15 max. 1.774 €

49,81 €

5 14 max. 1.774 €

49,81 €

Entgelte analog vollstationärer Pflege zur tageweisen Berechnung.Dauer entspricht den max. von der Pflegekasse gedeckten Pflegeleistungen inkl. Ausbildungszuschlag in Tagen. Die max. Pflegepauschale pro Jahr beträgt zur Zeit 3.386 € (8 Wochen/Jahr), wenn nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) hinzugenommen werden. Bei Überschreitung obiger Tage werden die Beträge der Pflegeleistungen im jeweiligen Pflegegrad berechnet.Der Eigenanteil/Tag ergibt sich aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten.

Gäste der Kurzzeitpflege bei denen eine Feststellung des konkreten Pflegegrades noch nicht erfolgt ist, werden nach Pflegesatz des Pflegegrades 3 abgerechnet.

Hier finden Sie unsere detaillierte Preisliste zum Downloaden und ausdrucken.