
Änderung der Besuchs- und Zutrittsregeln in unserer Einrichtung ab 01.03.2023
Infolge der Neuregelung durch die Bundesregierung in Abstimmung mit den Bundeländern können Sie ab dem 01.03.2023 unserer Einrichtung ohne einen Schnelltest betreten. Bis zum 07.04.2023 gilt für Besucherinnen und Besucher generell weiterhin die Pflicht des Tragens einer FFP2-Maske. Diese bringen Sie bitte zu Ihrem Besuch mit. Die Möglichkeit sich bei uns auf Corona testen zu lassen, besteht ab sofort nicht mehr. Sie müssen Ihren Besuch fortan nicht mehr im Vorfeld anmelden oder ankündigen, sondern können im Rahmen der üblichen Zeiten direkt den Wohnbereich und das Zimmer aufsuchen. Sie müssen sich auch beim Betreten der Einrichtung bei niemandem mehr zusätzlich anmelden.
Diese Freiheiten bedeuten Eigenverantwortung: Alle Besucherinnen und Besucher sind angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzen. Das bedeutet, dass Sie bitte von einem Besuch absehen, wenn Sie Anzeichen von einem Infekt bei sich feststellen. Dabei ist gänzlich unerheblich, ob es sich um eine Infektion mit Corona handelt oder einen anderen allgemeinen Infekt.
Im Übrigen werden wir weiterhin, auch ohne eine gesetzliche Verpflichtung, Tests für unsere Mitarbeitenden vorhalten. Auf freiwilliger Basis werden wir diese Tests den Mitarbeitenden in der Einrichtung dann zur Verfügung stellen, wenn es zu Abklärung dienlich ist.
Kirchhain im März 2023
Björn Borgmann
Einrichtungsleitung